Teilnahmebedingungen
1. Präambel
- Die Stadtwerke Halle, nachstehend Betreiberin genannt, stellt eine Internet-Plattform, nachfolgend Vergabeplattform genannt, unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen zur Verfügung, auf der Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt werden können. Für die Nutzung der vollen Funktionalitäten der Vergabeplattform ist mindestens eine fortgeschrittene elektronische Signatur erforderlich.
- Nutzer der Vergabeplattform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind natürliche und juristische Personen, die sich über die Vergabeplattform zu Vergabeverfahren informieren bzw. sich daran beteiligen.
- Die Betreiberin macht Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe auf der Internetseite
www.ausschreibung.swh.de
bekannt. - Die Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für Verfahren, die über die Vergabeplattform bekannt gemacht werden.
2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Teilnahmebedingungen betreffen ausschließlich die Nutzung der Vergabeplattform durch die Betreiberin und den Nutzer. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über die Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren.
- Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit und Berechtigung, über eine Softwareapplikation die im Rahmen der Registrierung für ihn freigegebenen Funktionalitäten der Vergabeplattform zu nutzen.
- Eine elektronische Angebotsabgabe ist für Nutzer ohne fortgeschrittene elektronische Signatur nicht möglich. Sofern die Angebotsabgabe in Papierform zugelassen ist, ist dies in den Verdingungsunterlagen angegeben.
3. Technische Voraussetzungen
- Netzanbindung
Die Anbindung an die Vergabeplattform erfolgt über das Internet. Es kommen dabei die Standardprotokolle http und https zum Einsatz.
- Online-Registrierung
Zur Online-Registrierung muss der Browser Sun Java-Plugin Applets unterstützen bzw. die Sicherheitseinstellungen müssen entsprechend eingestellt sein, um diese ausführen zu können. D.h. Java und Javascript müssen aktiviert sowie Cookies zugelassen sein, um an dem Online-Verfahren teilnehmen zu können. Es werden lediglich temporäre Cookies erzeugt, die nach Schließen des Browser-Fensters wieder gelöscht werden.
- Systemanforderungen AI BIETERCOCKPIT
Die Systemvoraussetzungen sowie Informationen zu unterstützten Chipkartenlesegeräten und Signaturkarten finden Sie unter www.ai-ag.de/tools-und-dokumente.html.
- Die Betreiberin gewährleistet eine Serverbetreuung (außer an Feiertagen) in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr, am Freitag von 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
4. Nutzungsbedingungen
- Voraussetzung zur Nutzung der Vergabeplattform ist die erfolgreiche Registrierung durch den Nutzer.
- Zur Wahrung ihrer Betriebsgeheimnisse sind die Stadtwerke Halle verpflichtet, die Identität des Nutzers festzustellen, bevor sie den Zugang zu den Vergabeunterlagen gestatten kann. Aus diesem Grund wird diese Nutzung der Vergabeplattform nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Nutzer sich registriert hat.
Für die Abgabe elektronischer Angebote muss der Nutzer seine Identität zweifelsfrei durch die Verwendung mindestens einer fortgeschrittenen Signatur nachweisen. - Die Betreiberin behält sich vor, im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei der Registrierung, die Nutzung der Vergabeplattform zu verweigern.
- Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Freischaltung nach Registrierung.
- Es endet spätestens mit der Beendigung der Nutzung der Vergabeplattform durch die Betreiberin. Zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren werden in geeigneter Form weitergeführt.
- Die für die Nutzung der Vergabeplattform erforderlichen Kommunikations-Verbindungen (z.B. Internet-Zugriff) sowie das beim Nutzer benötigte Equipment oder sonstige technisch Voraussetzungen (z.B. Browser, Signatur) sind nicht Gegenstand der zu erbringenden Leistung der Betreiberin.
5. Rechte des Nutzers
- Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses kostenlos das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, auf die Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und die mit der Vergabeplattform verbundenen und für den Nutzer freigegebenen Funktionalitäten zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware, erhält der Nutzer nicht.
- Außerhalb dieser genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der Betreiberin bzw. ihren Lizenzgebern vorbehalten.
- Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden und die Sperrung seiner bei der Registrierung mitgeteilten Daten verlangen.
6. Pflichten des Nutzers
- Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich mitzuteilen. Hierfür steht eine entsprechende Änderungsmöglichkeit auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
- Er hat sicherzustellen, dass die Benutzerdaten und das Kennwort keinen unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden und keine unbefugte Nutzung seiner elektronischen Signatur erfolgt. Weiterhin hat er seine Daten von schadensstiftender Software, z.B. Viren, „trojanische Pferde“ etc., freizuhalten.
- Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt die Betreiberin zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.
- Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere dass
- die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden,
- Angebote und Teilnahmeanträge so rechtzeitig abgesandt werden, dass sie vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist / Angebotsfrist in den Stadtwerken Halle an der vorgesehenen Stelle eingehen,
- Angebote und Teilnahmeanträge unterschrieben sind bzw. eine gültige fortgeschrittene elektronische Signatur besitzen
- alle den elektronischen Angeboten zusätzlich beigefügten Dokumente lesbar sind. Uneingeschränkt sind folgende Datenformate zugelassen:
Formate von MS Office (Word, Excel, Power Point, Access), RTF-Dateien, PDF-Dateien (Acrobat), TIFF-Dateien, ZIP-Archive, Textdateien (ASCII, HTML, etc.), JPG-Dateien, (*.sxw, *.stw, *sxc, *.sxi, *.sti, *.sxd, *.std, *.sxm, *.sxg).
Hinsichtlich der Verwendung weiterer Dateiformate hat sich der Nutzer rechtzeitig vor Abgabe seines Angebotes zu vergewissern, ob diese in den Stadtwerken Halle verarbeitet werden können.
- Die Betreiberin wird den in Verfahren notwendigen Schriftwechsel grundsätzlich über die Vergabeplattform abwickeln. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die in seinem elektronischen Postfach bereitgestellten Informationen so rechtzeitig in Empfang genommen werden, dass mögliche vergaberechtliche Fristen eingehalten werden können.
Die Betreiberin bietet einen Benachrichtigungsdienst über bereitgestellte Informationen an die bei der Registrierung des Nutzers angegebene E-Mailadresse an.
Dies betrifft auch diejenigen Nutzer, die nicht die volle Funktionalität der Vergabeplattform nutzen und ihre Angebote in Papierform einsenden.
7. Vergabeverfahren
- Sofern Angebote und Teilnahmeanträge teilweise in elektronischer Form und teilweise in herkömmlicher Form Fabgegeben werden, hat der Nutzer sicherzustellen, dass sämtliche Angebotsunterlagen vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist in den Stadtwerken Halle an der vorgesehenen Stelle eingegangen sind. Unterschiede / Widersprüche zwischen teilweise in elektronischer und teilweise in herkömmlicher Form abgegebenen Unterlagen gehen zu Lasten des Nutzers und können zum Angebotsausschluss führen.
- Angebote und Teilnahmeanträge gelten erst dann als eingegangen, wenn sie vollständig auf der Vergabeplattform gespeichert sind. Der Beginn des Dateneingangs reicht nicht aus.
- Sollen Angebote oder Teilnahmeanträge vor Ablauf der jeweiligen Frist zurückgezogen werden, muss der Nutzer dies in seinem Arbeitsbereich selbst vornehmen. Erst danach kann ein neues Angebot / ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben werden.
- Die Betreiberin kann bis zur Angebotseröffnung keine Einsicht in die verschlüsselten Angebote nehmen.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
- Die Betreiberin ist verpflichtet, alle Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
- Die zur Abwicklung der Vergabeplattform notwendigen Daten des Nutzers werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet und gespeichert.
- Nutzer können allgemeine Information über die zu vergebenden Aufträge ohne weiteres auf der Vergabeplattform einsehen. Hierbei werden keine Daten erhoben.
- Die Authentifizierung des Nutzers und die Speicherung der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Daten (das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel) geschieht bei der Betreiberin.
- Durch den Nutzer vorgenommene Datenänderungen im Registrierungsbereich sowie Datenabrufe und Dateneingänge werden zu Zwecken der gesetzlich vorgeschrieben Zugriffs- und Eingabekontrolle vermerkt, um eine Missbrauchskontrolle zu ermöglichen.
Vom Webserver der Betreiberin wird auf den Computer des Nutzers ein Cookie mit einer begrenzten "Lebensdauer" gestartet. Das Cookie dient der Unterstützung des Zusammenspiels des Computers des Nutzers mit dem Webserver und ist nur so lange aktiv, wie der Browser geöffnet ist. Mit dem Schließen des Browsers wird auch das gestartete Cookie automatisch beendet. Eine Speicherung des Cookies auf der Festplatte des Computers des Nutzers erfolgt nicht. Das Cookie dient nicht der Speicherung personenbezogener Daten oder zur Feststellung sonstiger auf dem Computer des Nutzers gespeicherter Daten.
Sofern in der Browser-Konfiguration des Nutzers Cookies nicht zugelassen sind, hat dies zur Folge, dass er die Vergabeplattform nicht nutzen kann. Das Zulassen von Cookies ist hierfür eine systemtechnische Grundvoraussetzung.
9. Lebenszyklus der Daten und Löschkonzept
Nach § 28 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nur zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gespeichert werden und nur solange, wie dies zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendig ist.
Registrierungsdaten des Nutzers können auf Antrag sofort gelöscht werden, sofern mit diesem keine geschäftliche Beziehung entstanden ist. Die Stadtwerke Halle werden ihrerseits ebenfalls Registrierungsdaten von Nutzern, die die Vergabeplattform 1 Jahr lang nicht genutzt haben, nach vorheriger Ankündigung löschen.
Stamm- und Bewegungsdaten von Nutzern, die Vertragsverhältnisse oder vertragsähnliche bzw. vorvertragliche Vertrauensverhältnisse mit den Stadtwerken Halle eingegangen sind (z.B. Teilnehmer am Vergabeverfahren, Vertragspartner), können erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Auf Verlangen des Nutzers können die Stadtwerke Halle seine bei der Registrierung mitgeteilten Daten jedoch sperren, diese können dann nur zu besonderen Zwecken vom Administrator eingesehen werden.
Die Verknüpfung zwischen dem Zertifikat auf der Chipkarte des Nutzers und seinen personenbezogenen Daten wird mit Ablauf der Gültigkeit der Signaturkarte gelöscht. Die "Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation" endet dann automatisch. Das signierte Registrierungsdokument wird aus Revisionsgründen 5 Jahre aufbewahrt. Danach wird es gelöscht.
- Folgende Daten des Nutzers werden gespeichert:
Gespeicherte Daten Pflichtangabe
zur
RegistrierungPflichtangabe zur
Teilnahme an
VergabeverfahrenPflichtangabe
für
VertragspartnerFirmendaten Firmenname x Straße/Hausnummer x Postleitzahl x Ort x Land x Bundesland x Telefon x Fax x E-Mail x Homepage Eintrag Registergericht x DUNS-Nummer x Umsatzsteuer-ID x Steuernummer x Personenbezogene Daten Name x Vorname x Abteilung x Benutzerkennung x Kennwort x Anrede Verfahrensbezogene Daten Angebot - Eine Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne vorheriges Einverständnis des Nutzers, es sei denn, die Betreiberin ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet.
- Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, auch vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.
- Die Fristen für die Löschungstermine der Nutzerdaten richten sich nach den Regelungen des § 35 Aufbewahrungsfristen der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung“ (SRVwV).
Nach Absatz 1 dieser Vorschrift sind Rechnungsunterlagen mindestens 10 Jahre, die sonstigen Bücher mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die in Satz 1 genannten Unterlagen beziehen. Nach Absatz 4 der SRVwV gelten die Fristen auch für maschinell vorgehaltene Unterlagen.
10. Haftung und Gewährleistung
- Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Es gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm die Betreiberin einen Fehler oder Rechtsmangel der Vergabeplattform arglistig verschweigt.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die Betreiberin sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erwartet werden kann.
- Die Betreiberin haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot während des Transports außerhalb ihres Servicebereichs unversehrt bleibt.
- Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Pflichten nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Betreiberin in Halle (Saale). Ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist ebenfalls der Sitz der Betreiberin in Halle (Saale).
- Von diesem Vertrag abweichende oder entgegenstehende Nutzungsbedingungen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Betreiberin den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.
- Die Betreiberin kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern und ist berechtigt, die Einrichtungen der Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtliche Erfordernisse anzupassen. Über Änderungen wird der Nutzer auf der Vergabeplattform informiert.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Betreiberin, Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt bei Unvollständigkeit der Teilnahmebedingungen.
12. Kontakt
Fragen bei technischen Problemen:
- Hotline der IT-Consult Halle
+49 (0)345 581 4440
4440@itc-halle.de
Servicezeiten Mo-Do 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr Fr 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Fragen bei fachlichen Problemen:
- Bitte die jeweils vergabeausgebende Stelle kontaktieren