Bekanntmachung

Gemeinschaftsmaßnahme Turmstraße (HWS, EVH und Stadt Halle) in Halle (Saale) HWS-2026-0016





a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH
Bornknechtstraße 5
06108 Halle (Saale)
Telefon:+49 345-581-4199
Fax:+49 345-581-4122
E-Mail:einkauf@hws-halle.de
Internet:http://www.hws-halle.de
b)
Vergabeverfahren:Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:HWS-2026-0016
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform




d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Gemeinschaftsmaßnahme Turmstraße (HWS GmbH, EVH-N GmbH und Stadt Halle) in Halle (Saale)
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:Mischwasserkanal, Straßen-, Gehwegwiederherstellung, Wasserhaltung,
Abwasserumleitung, Verkehrsführung, Auswechslung von Kabelanlagen inkl.
Umbindung Hausanschlüsse, Sperrabschnitte gem. Verkehrskonzept
Umfang der Leistung:- Ersatzneubau eines Mischwasserkanals (Gesamtlänge: 194 m)
DN 580 (Stz-Rohr): 128 m
DN 600 (PP-Rohr): 66 m
- 8 Kontrollschächte (Beton, DN 1000)

Straßen-, Gehwegwiederherstellung
- Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegoberfläche je nach dem in Asphaltbauweise, Asphaltbeton, Betonsteinpflaster gemäß RStO

Wasserhaltung
- Bauzeitliche Wasserhaltungen sind im Niederschlagsfall notwendig

Abwasserumleitung
- Ein abschnittsweises Umpumpen des Mischwassers ist erforderlich

Verkehrsführung
Baudurchführung erfolgt unter Vollsperrung

Sperrabschnitte gem. Verkehrskonzept
- Sperrabschnitt 1: Kreuzungsbereich Thomasiusstraße bis zur Einfahrt des
Wohngebiets Max-Maercker-Straße
- Sperrabschnitt 2: Einfahrt des Wohngebiets Max-Maercker-Straße bis zum Netto-
Markt (Erweiterung des Sperrbereichs aufgrund von Bautätigkeiten der Stadt Halle im westlichen Gehwegbereich der Turmstraße)

Auswechslung von Kabelanlagen inkl. Umbindung Hausanschlüsse in der Turmstraße
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:  
Zweck des Auftrags:  
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach LosenNein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:29.06.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:16.10.2026
weitere Fristen:  
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d669089d2-3a76891414ae61e
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:Nein
NachforderungFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:29.04.2026
um:12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:29.06.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:29.04.2026
um:12:00 Uhr
Ort:Äußere Hordorfer Straße 12
06114 Halle (Saale)
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:keine, elektronische Abgabe
t) geforderte Sicherheiten
sh. Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
sh. Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
sh. Vergabeunterlagen
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:liegt den Vergabeunterlagen bei
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 2 sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Referenzen für vergleichbare Projekte
- Die Fachkunde und Zertifizierung der NUN sind zwingend nachzuweisen und Referenzen für vergleichbare Leistungen vorzulegen. Die Nachweise zur Eignung müssen den Leistungsmerkmalen und den technischen Anforderungen entsprechen.
Hinweise zur Anwendung des Bestbieterprinzips - § 8 TVergG LSA
In Anwendung des Bestbieterprinzips nach § 8 TVergG LSA wird sich der Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung Erklärungen und Nachweise im Rahmen der formal/ technischen Prüfung, der Eignungsprüfung sowie der Auskömmlichkeitsprüfung nur vorlegenlassen, wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt. Die Eigenerklärungen und Nachweise (auch der Nachunternehmen) sind nur auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Für die Bieter gelten die nachfolgenden Hinweise für die Einreichung der Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Aufforderung:
1. Für die Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind die von dem Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen.

2. Hat der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 1 bestimmt, dass Erklärungen und Nachweise erst nach Abschluss der Angebotswertung vorzulegen sind, setzt er hierfür eine Frist von mindestens drei und höchstens zehn Kalendertagen. Die Frist beginnt an dem auf die Absendung der Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen folgenden Tag. Eine nicht rechtzeitige Vorlage der Erklärungen und Nachweise führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Eine Fristverlängerung ist für den Fall der Unmöglichkeit der rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen möglich, wenn eine solche angemessen erscheint.

3. Das Angebot muss vollständig sein. Für den Fall der nichtfristgerechten Vorlage der verpflichtend einzureichenden Dokumente wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot herangezogen.
Aus den vorgenannten Gründen werden alle Bieter dazu angehalten, die erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzuhalten.

Die geforderten Erklärungen, Nachweise, Bescheinigungen und Referenzen sind, sofern sie nicht als Original eingereicht werden, als gutleserliche Kopie einzureichen. Dieses gilt auch, wenn auf dem Original der Vermerk angebracht ist, dass das Dokument nur im Original gilt. Auf Verlangen und innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist ist das Original nachzureichen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)